Die Kosten der Kinderbetreuung

Das Jugendamt bezuschusst die Betreuung. Die Rahmenbedingungen sind: das Kind ist zwischen 1 und 3 Jahre alt. Die Betreuungsstunden betragen maximal 30 Stunden. Hierfür müssen Sie beim Jugendamt die Kostenübernahme beantragen. Gerne helfe ich hierbei. 

Bitte beachte die Satzung des Jugendamtes

Auch Bürgergeldempfänger haben ein Anrecht auf Kinderbetreuung,  da sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen. Der Vorteil ist, sämtliche Zuzahlung werden übernommen. 

Bitte informieren Sie sich bei der Beratungsstelle im Jobcenter. 


An mich zahlen sind 3,00€ pro Kind pro Stunde, die Verpflegungskosten sind inklusive. 

Rechenbeispiel:  

30std/Woche x 3,00€ x 4,3 = 387,00€ monatlich 

Satzung des Jugendamtes

Änderungen der Satzung ab September 2026

Ihre nächsten Schritte

Ich hoffe, ich konnte Sie auf meiner Webseite von den Vorteilen der Kindertagespflege überzeugen und freue mich, Sie persönlich hier vor Ort kennenzulernen. 

Zu einem verabredeten Termin haben wir Zeit, um über spezielle Frage zu sprechen, sich die Räume anzusehen und die nächsten Schritte zu planen. Natürlich können Sie auch Ihr Kind zum ersten Besuch mitbringen, denn schließlich soll es sich hier auch wohlfühlen.

Bitte melden Sie sich per Telefon oder E-Mail zu einem Besuch an. 

Ich freue mich auf Ihren Besuch!